Für Freelancer gelten andere Compliance-Regeln als für Mitarbeitende. WorkFlex verwendet daher eine eigene Logik, wenn Freelancer eine Geschäftsreise einreichen. Dieser Artikel erklärt, was bei Sozialversicherung, Entsendemeldungen (PWN) und der Vollmacht anders ist.
Einen Überblick über alle besonderen Reisetypen finden Sie unter Definition von grenzüberschreitenden / besonderen Reisetypen.
Sozialversicherung
Bei Mitarbeitenden nutzt WorkFlex häufig das Payroll-Land, um zu bestimmen, welche Sozialversicherungsregeln gelten. Freelancer haben keine Payroll eines Arbeitgebers. Deshalb verwendet WorkFlex nur das vom Freelancer angegebene Sozialversicherungsland.
Freelancer werden dadurch nicht mehr nach A1-Unterlagen für ein Land gefragt, in dem sie nicht versichert sind.
Branchenfrage für Entsendemeldungen
In Belgien, Dänemark, den Niederlanden und der Schweiz gilt die PWN für Freelancer nur in bestimmten Branchen, zum Beispiel im Baugewerbe oder in der Industriereinigung.
Bei Reisen in diese Länder beantworten Freelancer zuerst, ob sie in einer dieser Branchen arbeiten: Fleischverarbeitung, Industriereinigung, Installation oder Reparatur von Maschinen oder Baugewerbe.
Lautet die Antwort Ja, folgen die PWN-Fragen.
Lautet die Antwort Nein, werden keine PWN-Fragen angezeigt.
Vollmacht
Wenn eine PWN oder eine A1/CoC erforderlich ist, laden Freelancer eine Vollmacht hoch, damit WorkFlex den Antrag übernehmen kann. Bei der nächsten Reise wird sie automatisch übernommen, sodass sie nicht erneut hochgeladen werden muss.
Hinweis: Wenn Sie nicht sicher sind, ob eine reisende Person als Freelancer oder als Mitarbeitende angelegt werden sollte, wenden Sie sich an Ihren Customer Success Manager oder über den Chat an den WorkFlex-Support.

